Wir haben im Leben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Optionen zu wählen. Zumindest meistens.
Man stelle sich vor, ich möchte mein Englisch auffrischen und belege einen Kurs an der Volkshochschule. Nun gefällt mir die Art und Weise des Unterrichts überhaupt nicht. Was also tun? Ich suche mir einfach einen anderen Sprachkursanbieter. Falls es an meinem Ort keinen gibt, fahre ich in den Nachbarort. Falls es dort auch keinen Anbieter gibt, der meinen Wünschen entspricht oder mir der Weg zu weit ist, kann ich auch einen Kurs an einer Fernschule belegen. Oder ich besorge mir einen Selbstlernkurs und arbeite ihn selbständig durch. Oder ich arbeite gar nicht mit vorgegebenen Lernmaterialien, sondern stelle mir meinen „Kurs“ selbst zusammen, indem ich englische Bücher lese, DVD’s in der Originalfassung sehe, englische Spiele am PC spiele oder Emails auf Englisch schreibe. Oder ich suche mir Leute aus meiner Umgebung, die ihr Englisch ebenfalls auffrischen wollen und gründe mit ihnen zusammen eine Lerngruppe. Ich habe die Wahl.
Nun stelle man sich vor, es würde ein Gesetz geben, dass die regelmäßige Auffrischung von Englisch vorschreibt. Ich muss das machen, ob ich will oder nicht. Ich darf mir die Methode, mit der ich Englisch lerne, aber auch nicht selbst aussuchen, denn der Gesetzgeber schreibt vor, wo und auf welche Weise und sogar wann dies zu geschehen hat. Wenn ich mich weigere, zu dem gesetzmäßig vorgeschriebenen Englischkurs zu gehen, werde ich von der Polizei abgeholt und zwangsweise zum Unterricht gebracht. Außerdem drohen mir Zwangsgelder oder sogar eine Gefängnisstrafe. Um diesen Zwangsmaßnahmen zu entgehen, bleibt mir nur die Auswanderung in ein anderes Land. Und obwohl es etliche Studien dazu gibt, dass die Unterrichtsmethode der Englischkurse von schlechter Qualität ist, die Teilnehmerzahl pro Kurs zu hoch ist, auf den einzelnen Teilnehmer induviduell gar nicht eingegangen werden kann, Wegwerfwissen produziert wird und Teilnehmer auf die Kurse zum Teil mit psychosomatischen Beschwerden reagieren, hält der Gesetzgeber an der Pflicht zum Englischkurs für jeden Bewohner des Landes fest. Klingt absurd, nicht wahr?
Für Menschenkinder ist dieser absurde Zustand leider Realität. Sie haben keine Wahl.
Am 6. Juli 2008 wird der deutsche Schulzwang 70 Jahre alt. Kein Grund zum Feiern.
Weitere Links zum Thema:
- Bildungsrepublik Deutschland: 70 Jahre Schulzwang
- Schulzwang.info
- Marksteine für Bildung mit Freude und Lernen ohne Schulzwang
- Schulzwang 1938 – 2008
- Pressemitteilung Netzwerk Bildungsfreiheit und weitere Infos

Schlagworte: Bildungsfreiheit, Reichsschulpflichtgesetz, Schulpflicht, Schulzwang